Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ausgesetzt
Die in weiten Teilen der Bevölkerung und vor allem von den privaten Einfamilienhausbesitzern kritisch gesehene Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserleitung ist endlich gestoppt.
Gregor Golland MdL berichtet hierzu in seinem 41. Bericht aus der Fraktion des Landtages vom 16. 12.2011 wie folgt:
"CDU und FDP haben sich am Mittwoch (14.12.2011) im Umweltausschuss durchgesetzt, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61a des Landeswassergesetzes auszusetzen. Dies wurde sehr zur Freude der zahlreichen Zuschauer mit Mehrheit beschlossen. Nun wird es im neuen Jahr zu einer bürgerfreundlichen gesetzlichen Neuregelung kommen.
Ein Abwasserrohr muss dicht sein. Was uns aber stört, ist der „Generalverdacht“, unter den Umweltminister Remmel mit seiner Verordnung alle Hausbesitzer in NRW stellt. Denn zurzeit will man diese zwingen, bis zu einem bestimmten Stichtag die Dichtigkeit ihrer Rohre prüfen zu lassen, unabhängig von deren Alter oder Zustand. Deshalb schlagen wir vor, eine Dichtheitsprüfung nur „bei begründetem Verdacht“ durchführen zu lassen. Das ist eine Umkehrung und Richtigstellung der Beweislast."




